Beschwerdeverfahren
Dana Incorporated
Diese Seite dient der Beschreibung des Verfahrens. Sie erfahren, wie Sie eine Beschwerde nach dem LkSG einreichen können bzw. können Sie direkt auf dieser Seite eine Beschwerde einzureichen.
Dana Incorporated
Diese Seite dient der Beschreibung des Verfahrens. Sie erfahren, wie Sie eine Beschwerde nach dem LkSG einreichen können bzw. können Sie direkt auf dieser Seite eine Beschwerde einzureichen.
Durch „Senden“ bestätigen Sie, dass Sie die untenstehende Verfahrensordnung gelesen haben und der Sachverhalt nach Ihrem besten Wissen zutreffend dargelegt wurde.
bei Dana Incorporated
Der Dana Incorporated ist es wichtig, dass sich unsere Zulieferer an Mindeststandards, in Bezug auf Umgang und Entlohnung ihrer Beschäftigten sowie Vorgaben und Grenzwerte im Sinne des Umweltschutzes, halten bzw. es in diesen Bereichen zu keinen systematischen Rechtsverstößen kommt. Dabei ist für die Dana Incorporated Transparenz unerlässlich, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bzw. Verstöße, Korruption sowie sonstige Rechtsverstöße möglichst frühzeitig zu erkennen. Diese Kenntnis ermöglicht, wirksame Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Schäden zu verhindern oder zu minimieren.
Deutschland ist innerhalb der Dana Incorporated ein bedeutender Standort, weshalb im Anschluss an eine Risikobetrachtung die Entscheidung getroffen wurde für die deutschen Gesellschaften ein separates Verfahren für Beschwerdeführer einzuführen um a) den Anforderungen des LkSG passgenauer entsprechen zu können und b) Beschwerden mit lokalem Bezug und unter Würdigung der in Deutschland geltenden Gesetze sowie üblichen Normen und Gepflogenheiten bewerten sowie behandeln zu können.
Das Beschwerdeverfahren richtet sich an Geschäftspartner, Anwohner und sonstige Stakeholder der deutschen Gesellschaften der Dana Incorporated sowie Geschäftspartner, Anwohner, Beschäftige und sonstige Stakeholder von unseren Zulieferern.
Verfahrensordnung für folgende Gesellschaften:
Dana Investment GmbH, Reinzstraße 3-7, 89233 Neu-Ulm
Spicer Gelenkwellenbau GmbH, Westenhof 5 – 9, 45143 Essen
Spicer Gelenkwellenbau GmbH, II. Schnieringstraße 49, 45329 Essen
Dana Cologne Technology Center GmbH, Horbeller Str. 19, 50858 Köln
Dana Motion Systems Deutschland GmbH, Werner-Reimers-Straße 6, 61352 Bad Homburg
REINZ-Dichtungs-GmbH, Reinzstraße 3-7, 89233 Neu-Ulm
Dana SAC Germany GmbH, Benzstraße 7, 82291 Mammendorf
Dana Incorporated hat die arbeitgeber ruhr GmbH mit der Gestellung einer Compliance-Ombudsperson beauftragt.
Postalische Anschrift:
Persönlich/Vertraulich
arbeitgeber ruhr GmbH
Andreas Reinke (Compliance-Ombudsmann)
Königsallee 67
44789 Bochum
Telefon: 0234 / 588 77 27 27
Herr Reinke und seine Kollegen administrieren die folgend dargestellten Melde-/ Beschwerdekanäle und nehmen die dort eingehenden Beschwerden und Hinweise entgegen.
Für die Übermittlung von Beschwerden (bzw. Hinweisen) können die folgenden Kanäle genutzt werden:
Die Bearbeitung eingehender Meldungen erfolgt nach dem nachstehend definierten Prozess. Der Fachbereich Recht und Compliance ist in Abstimmung mit der Compliance-Ombudsperson für die Bearbeitung eingehender Hinweise und Beschwerden zuständig. Die mit Beschwerden befassten Beschäftigen wurden von Dana Incorporated bzw. den in der Tabelle aufgeführten Gesellschaften verpflichtet und berechtigt, ihre Tätigkeit unabhängig, weisungsungebunden und unparteilich nach den Grundsätzen der Vertraulichkeit und Sorgfältigkeit auszuüben. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Beschwerdeführende bzw. hinweisgebenden Personen erhält innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung eine qualifizierte Rückmeldung über den Stand bzw. den Abschluss des Verfahrens, sofern und soweit eine Kontaktmöglichkeit besteht. Die Rückmeldung umfasst grundsätzlich die Mitteilung, aus welchem Grund das Verfahren beendet wurde. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen werden Informationen zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen erteilt.
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens sowie dieser Verfahrensordnung wird alle zwei Jahre durch die Compliance-Ombudsperson und die Dana Incorporated bewertet und darüber hinaus anlassbezogen überprüft. Erforderlichenfalls werden das Beschwerdeverfahren und die Verfahrensordnung der angepasst. Selbes gilt auch in Bezug auf gesetzliche Änderungen, die Auswirkungen auf das Beschwerdeverfahren haben.
Klicke hier, um Ihren eigenen Text einzufügen
Klicke hier, um Ihren eigenen Text einzufügen