
Andreas Reinke
Experte für Compliance sowie Hinweisgebersysteme in KMU
www.compliance.ruhr
IT-Compliance Manager
PersCert TÜV #3261715

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- Frühe HinSchG-Expertise
Andreas Reinke hat sich bereits in der Einführungsphase des Hinweisgeberschutzgesetzes 2022/2023 intensiv mit der praktischen Umsetzung interner Meldestellen befasst und hierzu Vorträge, Handlungsempfehlungen und Webinare für Unternehmen und Verbandsformate gehalten. - Operative Ombudspraxis
Er ist für rund 30 Unternehmen als Compliance-Ombudsperson bzw. externe Meldestellenfunktion tätig. Diese Praxis umfasst die vertrauliche Entgegennahme von Hinweisen, die strukturierte Sachverhaltsaufnahme, die Erstbewertung, die Kommunikation mit Hinweisgebenden und die Empfehlung angemessener Folgemaßnahmen. Die Funktion der internen Meldestelle wird von ihm nicht bloß als Briefkasten verstanden. - Blick auf Unternehmenspflichten und Leitungshaftung
Seine Fachkunde beschränkt sich nicht auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie umfasst auch Organisationspflichten der Unternehmensführung nach dem GmbH- und Aktienrecht sowie Schnittstellen zum Ordnungswidrigkeitenrecht, wettbewerbsrechtliche Grundsätze und Dokumentation von internen Untersuchungen. - DICO-Weiterbildung und Compliance-Netzwerk
Andreas Reinke ist Mitglied im DICO-Arbeitskreis Data Compliance und nimmt regelmäßig an DICO-Veranstaltungen, Fachformaten und Workshops teil. - Deutsch und Englisch einsetzbar
Die Ombuds- und Meldestellenfunktion kann bei Bedarf auch auf Englisch angeboten werden. Das ist ein relevanter Mehrwert für internationale Unternehmensgruppen, englischsprachige Beschäftigte und grenzüberschreitende Hinweisfälle.

